Papier beklagt Lücke im Grundgesetz bei Einbürgerungen

Papier beklagt Lücke im Grundgesetz bei Einbürgerungen

Zum 75. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts beklagt dessen ehemaliger Präsident Hans-Jürgen Papier eine Leerstelle im Grundgesetz beim Staatsangehörigkeitsrecht. Der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte Papier, das deutsche Volk sei Träger der Staatsgewalt in Deutschland. Doch wie werde bestimmt, wer zum deutschen Volk gehöre und wer die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen könne? Dazu schweige das Grundgesetz weitestgehend.

In der Folge könnten „einfache politische Mehrheiten“ nach Belieben verändern, wer deutscher Staatsbürger werden kann. Papier weiter gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Das beklage ich sehr, das habe ich immer als Grundgesetzlücke gefunden. So gut das Grundgesetz auch ist: In der Staatsbürgerschaftsfrage schweigt es leider.“ Papier selbst findet, die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft sollte eher am erfolgreichen Ende einer Integration stehen, nicht, wie zuletzt, eher am Anfang.

Politischen Forderungen, sogenannte „Turbo-Einbürgerungen“ rückwirkend zu revidieren, erteilte der Verfassungsrechtler jedoch eine klare Absage: „Man kann nicht jede politische Entscheidung in Fragen der Einbürgerung rückwirkend revidieren – auch wenn man sie für falsch hält.“ Ein Verwaltungsakt könne grundsätzlich nur bei Rechtsfehlern rückgängig gemacht werden, da kein Deutscher staatenlos werden dürfe.