BGH bestätigt Urteil wegen Doppelmord an ukrainischen Soldaten

BGH bestätigt Urteil wegen Doppelmord an ukrainischen Soldaten

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Russen wegen zweifachen Mordes an ukrainischen Soldaten im oberbayerischen Murnau bestätigt. Das teilte der BGH am Montag mit.

Der Angeklagte war vom Landgericht München II zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, wobei die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde. Nach den Feststellungen des Landgerichts geriet der Angeklagte am 27. April 2024 bei einem Trinkgelage mit den beiden Ukrainern in Streit und beschloss, einen von ihnen zu töten. Er holte ein Messer aus seiner Wohnung und stach mehrfach auf das erste Opfer ein, was zu dessen sofortigem Tod führte. Anschließend tötete er auch den zweiten Soldaten, um den einzigen Zeugen zu beseitigen. Der Angriff dauerte weniger als eine Minute.

Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten, da keine Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts gefunden wurden. Das Urteil ist damit rechtskräftig (Beschluss vom 16. Oktober 2025 – 1 StR 314/25).