Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will eine zentrale Lücke im deutschen Strafrecht schließen. Das Erstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes soll künftig ausdrücklich strafbar werden, sagte sie dem „Spiegel“. Im Internet kursieren Millionen mithilfe künstlicher Intelligenz generierte Pornos und Nacktbilder. Oft sind es gefälschte Aufnahmen von Frauen, die in der Öffentlichkeit stehen.
Die geplanten Gesetzesänderungen sollen demnach nicht nur pornografische KI-Bilder umfassen, sondern Fakes insgesamt, welche in die Persönlichkeitsrechte eingreifen. „Manche dieser Aufnahmen dienen dazu, Menschen zu verletzen. Andere sollen die Betroffenen verleumden oder Lügen streuen. Das werden wir nicht hinnehmen“, sagte Hubig.
Neben Deepfakes sollen weitere Formen bildbasierter und digitaler Gewalt adressiert werden. Hubig plant mit dem neuen Gesetz Regelungen gegen digitalen Voyeurismus, um heimliche sexualisierte Aufnahmen im öffentlichen Raum ohne die Zustimmung der Betroffenen zu verbieten. Sie will zudem Stalkingopfer vor dem Einsatz von Trackinggeräten schützen, etwa in Fällen partnerschaftlicher Gewalt.
Betroffene digitaler Gewalt sollen zudem prozessual gestärkt werden. Accounts von Tätern sollen künftig per richterlicher Anordnung gesperrt werden können, wenn sie „massiv Recht verletzen“, so Hubig. Opfer in Zivilverfahren sollen bessere Auskunftsrechte erhalten, um herauszufinden, wer hinter Fakeprofilen und manipulierten Bildern steckt.
Hubig verweist auch auf die Verantwortung der Plattformen. „Die Betreiber verdienen viel Geld mit ihren Plattformen, natürlich müssen auch sie sich an Recht und Gesetz halten. Da müssen wir Grenzen setzen“, so Hubig. Mit Verweis auf bestehende Regeln im EU-Recht sagte sie: „Auch im nationalen Recht werden wir den sozialen Netzwerken neue Vorgaben machen.“
Ihre Erfahrungen als Richterin und Staatsanwältin in der Vergangenheit prägten ihren Blick auf das Thema bis heute, erzählt die Bundesjustizministerin. Sie habe in dieser Zeit viele Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs verhandelt. „Das sind furchtbare Taten“, so Hubig. „Heute sehen wir, dass Taten in digitaler Form ebenso verheerende Wirkung entfalten können. Deshalb mache ich keinen Unterschied zwischen analoger und digitaler Gewalt. Jeder Übergriff, egal wo und wie er erfolgt, ist einer zu viel.“



