Gutachten: Berliner Partizipationsgesetz teils verfassungswidrig

Gutachten: Berliner Partizipationsgesetz teils verfassungswidrig

Das Berliner „Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft“, kurz Partizipationsgesetz, könnte in Teilen gegen das Grundgesetz verstoßen. Das ergab laut „Spiegel“ ein von der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) bei einer Anwaltskanzlei beauftragtes Rechtsgutachten.

Im Berliner Partizipationsgesetz heißt es, dass bei der Stellensuche im öffentlichen Dienst „mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund zu Auswahlgesprächen einzuladen“ sind, „wie es ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht“. Aktuell sind das etwas mehr als 40 Prozent. Zudem steht in dem Gesetz, dass Menschen mit Migrationshintergrund, die für die Stelle die gleichen Eignungen und Qualifikationen wie Mitbewerber haben, gezielt geworben und „bei Einstellungen in besonderem Maße“ berücksichtigt werden sollen.

Das bei einer externen Kanzlei eingeholte Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Partizipationsgesetz zumindest bei wortlautgetreuer Anwendung verfassungswidrig sei. Im Grundgesetz ist verankert, dass im öffentlichen Dienst einerseits die besten Bewerberinnen und Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für eine Stelle ausgewählt werden müssen, die sogenannte Bestenauslese. Andererseits darf niemand wegen Merkmalen wie dem Geschlecht, der Herkunft oder der Ethnie benachteiligt, aber eben auch nicht bevorzugt werden.

Justizsenatorin Badenberg, die im Iran geboren wurde, sagte dem „Spiegel“, dass sie das Ziel, Integration zu fördern und Teilhabe zu ermöglichen, unterstütze. „Gerade weil ich selbst eine Migrationsgeschichte habe, weiß ich, wie wichtig Zugehörigkeit und faire Chancen sind“, so Badenberg. „Für staatliches Handeln gilt aber ein klarer Maßstab: Das Grundgesetz ist mein Kompass.“ Der Zugang zu öffentlichen Ämtern müsse nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen. „Berlin muss die besten Köpfe gewinnen. Integration gelingt nicht durch Quoten, sondern durch gleiche Chancen für alle.“

Das Gesetz in seiner heutigen Form wurde 2021 durch den rot-rot-grünen Senat unter dem damaligen Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) verabschiedet.