Die Bundesregierung sieht in den schärferen Sanktionen der neuen Grundsicherung keine große Gefahr für Kinder, auch wenn Eltern die Leistungen komplett gestrichen werden sollten. Aufgrund verschiedener Schutzmechanismen teile man die Einschätzung nicht, „dass es durch die Neuregelungen zu potenziell erheblichen Auswirkungen auf Kinder kommen wird“, heißt es in einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen, über die der „Stern“ berichtet.
Aus der Oppositionsfraktion kommt dafür scharfe Kritik. Bei dem Gesetzentwurf habe man auch die potenziellen Auswirkungen auf Kinder berücksichtigt, so das Arbeitsministerium in seiner Antwort. „Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Kinder und Jugendliche sowohl bei Leistungsminderungen eines Elternteils als auch bei der neuen Regelung zur Nicht-Erreichbarkeit bei drei aufeinanderfolgenden Meldeversäumnissen umfassend geschützt werden.“
Den Grünen-Abgeordneten Timon Dzienus überzeugt das nicht. „Wenn man die Eltern sanktioniert, leiden am Ende immer die Kinder“, sagte der Arbeits- und Sozialpolitiker dem “Stern“. Schon heute seien 1,8 Millionen Kinder in der Grundsicherung, jede dritte Person bei der Tafel minderjährig. „Kein Kind sollte in Armut aufwachsen und kein Kind hat es verdient, von der eigenen Regierung sanktioniert zu werden. Das ist ein sozialpolitischer Skandal.“
Das Arbeitsministerium von Ministerin Bärbel Bas (SPD) verweist in seiner Antwort auf verschiedene „Schutzmechanismen“. So werde ausschließlich der Regelbedarf der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person gemindert, die die Pflichtverletzungen oder das Meldeversäumnis begangen hätten. Entfalle der komplette Leistungsanspruch, weil eine erwerbsfähige Person nicht erreichbar ist, würden die Kosten der Unterkunft auf die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verteilt und direkt an den Vermieter gezahlt werden.



