Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Länder eindringlich davor gewarnt, die vom Bundestag beschlossenen Sparmaßnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Bundesrat zu blockieren.
„Sollten diese Regelungen tatsächlich infrage gestellt werden, würden die Krankenkassen die entlastende Wirkung in ihrer bis Mitte Dezember abzuschließenden Haushaltsplanung und damit der Festsetzung ihrer Zusatzbeiträge nicht mehr berücksichtigen“, heißt es in einem Schreiben der Gesundheitsministerin an ihre Ressortkolleginnen und -kollegen der Länder, über das das Nachrichtenportal POLITICO berichtet.
In der Folge sei „von einem Anstieg des ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatzes in der GKV auf 3,0 Prozent und entsprechend höheren erhobenen Zusatzbeiträgen zu rechnen“. Die Beitragszahlenden würden dann „um bis zu zwei Milliarden Euro mehr belastet“.
Der Bundesrat befasst sich an diesem Freitag mit dem Pflegekompetenzgesetz, das mehrere zeitkritische GKV-Regelungen enthält, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten müssen. Die vom Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfohlene Anrufung des Vermittlungsausschusses sei ein „höchst problematisches Signal“, schreibt Warken. Eine Blockade würde „Regelungen zur Sicherstellung der pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung, zum Bürokratieabbau in der Pflege und zur Gewährleistung stabiler Beiträge“ gefährden, heißt es in dem Schreiben. Das Vertrauen der Bürger in die Handlungsfähigkeit der Politik drohe „empfindlichen Schaden“ zu nehmen.
Warken hatte vergangene Woche den durchschnittlichen GKV-Zusatzbeitrag für das Jahr 2026 auf 2,9 Prozent festgelegt. Nach Angaben der Ministerin stabilisieren die geplanten Maßnahmen den Beitrag auf diesen Wert. Dazu trage insbesondere das von den Ländern kritisierte einmalige Aussetzen der sogenannten Meistbegünstigungsklausel bei, durch die die Budgets der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser begrenzt werden. Angesichts der seit 2024 stark gestiegenen Krankenhausausgaben sei dies, so Warken, „ein verhältnismäßiger Eingriff zum überragend bedeutenden Ziel der Beitragssatzstabilität“.



