Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hat einen Antrag der Verbraucherzentrale NRW abgelehnt, mit dem dem Facebook-Mutterkonzern Meta die Verarbeitung öffentlich gestellter Nutzerdaten für das Training Künstlicher Intelligenz (KI) untersagt werden sollte. Der 15. Zivilsenat wies einen entsprechenden Eilantrag zurück, wie das OLG am Freitag mitteilte.
Die Verbraucherzentrale argumentierte, dass Meta ab dem 27. Mai plane, personenbezogene Daten aus öffentlichen Profilen ihrer Nutzer für KI-Training zu verwenden. Das OLG Köln kam jedoch zu dem Schluss, dass weder ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) noch gegen den Digital Markets Act (DMA) vorliegt. Die irische Datenschutzbehörde, die für Meta zuständig ist, teile diese Einschätzung und führe keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen durch.
Weiter hieß es, dass Meta legitime Interessen an der Datenverarbeitung verfolge und die Interessen der Nutzer nicht überwiegen würden. Meta verwende ausschließlich öffentlich gestellte Daten, die auch von Suchmaschinen gefunden werden können. Nutzer haben die Möglichkeit, der Datenverarbeitung zu widersprechen oder ihre Daten auf „nicht-öffentlich“ umzustellen. Das Urteil ist laut OLG rechtskräftig.