In der Bundesrepublik werden Mobilfunkunternehmen klare Auflagen für den Netzausbau gemacht – bislang wurden Verstöße allerdings noch nie geahndet. In Deutschland sei noch „kein Bußgeld im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens“ verhängt worden, bestätigte ein Sprecher der zuständigen Bundesnetzagentur Recherchen des „Handelsblatts“.
In den vergangenen Jahren paarte das Amt immer wieder die Versteigerung von Frequenzen mit konkreten Zielen für den Netzausbau. In diesem Jahr ersparte die Bundesnetzagentur den Mobilfunkern eine möglicherweise sehr teure Frequenzauktion und verlängerte vor allem gegen strengere Ausbauverpflichtungen bestehende Frequenzen. Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller begründete das Vorgehen: „Es geht nicht um Staatseinnahmen, es geht um eine bessere Mobilfunkversorgung sowie mehr Wettbewerb.“
Kritiker werten das Fehlen von konkreten Sanktionen als Gefahr für den Netzausbau in der Bundesrepublik. Sven Knapp, Leiter des Hauptstadtbüros des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko), sagte: „Dass die Bundesnetzagentur sich scheut, Bußgelder gegen die Mobilfunknetzbetreiber zu verhängen, ist unverständlich und sachlich nicht zu rechtfertigen.“ Es zeige, dass Versorgungsauflagen für die Netzbetreiber „bloße Lippenbekenntnisse“ seien.
Am 11. Juli entscheidet der Bundesrat über eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, das den Netzausbau in Deutschland weiter forcieren soll.