Klagen gegen Arzneimittelpreisregulierung in Karlsruhe erfolglos

Klagen gegen Arzneimittelpreisregulierung in Karlsruhe erfolglos

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden von pharmazeutischen Unternehmen gegen Maßnahmen zur Arzneimittelpreisregulierung zurückgewiesen. Das teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit.

Die Verfassungsbeschwerden seien teilweise unzulässig, da zum einen die Wahrung der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerden nicht ausreichend dargelegt und zum anderen keine ausreichend substantiierte Grundrechtsverletzung aufgezeigt sei. Soweit sich die Verfassungsbeschwerden zulässigerweise gegen den Herstellerabschlag und die Verlängerung des Preismoratoriums richten, seien sie unbegründet, so das Gericht.

Die bewirkten Grundrechtseingriffe seien gerechtfertigt. Insbesondere seien sie angemessen, da das gesetzgeberisch angestrebte Gemeinwohlziel – die Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung – in der vorzunehmenden Interessenabwägung jeweils überwiege.

Die Beschwerden richteten sich gegen das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, das verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der finanziellen Stabilität des Systems vorsieht. Die Beschwerdeführer sahen sich durch Maßnahmen wie den Herstellerabschlag, die Verlängerung des Preismoratoriums und Regelungen zu Preisabschlägen bei neuen patentgeschützten Arzneimitteln in ihrer Berufsfreiheit verletzt. Zudem beklagten sie eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung (Beschluss vom 7. Mai 2025 – 1 BvR 1507/23, 1 BvR 2197/23).