Die Bundesregierung prüft eine Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes. Hintergrund ist ein möglicher Verkauf der Betreiberfirma der Gaspipeline Nord Stream 2, von der ein Strang im September 2022 gesprengt wurde.
Die Nord Stream 2-AG sitzt im schweizerischen Zug, weshalb der deutsche Staat derzeit keine rechtlichen Möglichkeiten hat, einen Verkauf zu unterbinden. Ein Erwerb „unterfiele derzeit nicht der Investitionsprüfung nach dem Außenwirtschaftsrecht“, schreibt das Wirtschaftsministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen, über die der „Spiegel“ berichtet.
Die US-Regierung unter Donald Trump hat eine Reparatur und einen Betrieb ins Spiel gebracht. Es soll bereits einen US-Investor geben. Die Nord Stream 2-AG befindet sich in einem Nachlassverfahren und könnte verkauft werden. Die Bundesregierung will eine Inbetriebnahme der Pipeline verhindern.
In der Bundesregierung werde abgestimmt, „ob es eine Novellierung der rechtlichen Grundlagen der Investitionsprüfung in dieser Legislaturperiode geben wird“, schreibt das Ministerium von Katherina Reiche (CDU). Der Grünenabgeordnete Michael Kellner sieht Handlungsbedarf, um der Bundesregierung eine Vetomöglichkeit einzuräumen.