Der Rechtswissenschaftler Constantin Hruschka hält von CDU und CSU geforderte Zurückweisungen von Asylbewerbern an deutschen Grenzen für nicht mit dem EU-Recht vereinbar. „Eine direkte Zurückweisung von Personen, die einen Asylantrag stellen oder bereits in einem anderen europäischen Staat einen Asylantrag gestellt haben, ist nicht zulässig“, sagte Hruschka dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgabe).
„Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass Asylbewerber nur in das Land überstellt werden dürfen, das für die Bearbeitung ihres Asylantrags zuständig ist“, stellte Hruschka klar. „Sie dürfen deshalb nicht einfach in ein Nachbarland zurückgeschickt werden. Und die Rücküberstellung darf auch nur innerhalb eines vorgegebenen Verfahrens stattfinden.“ Dieses Verfahren könne zwar in gegenseitiger Übereinstimmung verkürzt werden, „aber nicht so sehr, dass eine Zurückweisung direkt an der Grenze möglich wäre“.
Der Professor an der Evangelischen Hochschule in Freiburg, der zum europäischen Asylrecht forscht, sprach sich nicht nur gegen Zurückweisungen an den deutschen Grenzen aus. „Die Grenzkontrollen, die es an den deutschen EU-Binnengrenzen gerade gibt, sind sicher rechtswidrig“, sagte Hruschka. „Sie bestehen schon so lange, dass es ein Gutachten der EU-Kommission bräuchte, um die Rechtmäßigkeit festzustellen. Ich bin mir jedoch sicher, dass die Kommission zu dem Schluss kommen würde, dass die Kontrollen nicht rechtmäßig sind, weil es keine akute Notlage gibt, die man nicht europäisch lösen könnte.“
Foto: Grenzübergang Deutschland – Niederlande (Archiv) [dts]