Gesetz

Innenministerin plant eigenständiges „Sicherheitsgewerbegesetz“

Innenministerin plant eigenständiges „Sicherheitsgewerbegesetz“. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) plant erstmals ein eigenständiges „Sicherheitsgewerbegesetz“.

Der Gesetzentwurf werde „gegenwärtig erstellt“, teilte das Innenministerium der „Welt“ (Donnerstagausgabe) mit. Ziel seien bundesweit verbindliche und höhere Standards in dem Gewerbe.

So soll die Einspeisung und Pflege von Daten zu Gewerbetreibenden und Wachpersonal im elektronischen „Bewacherregister“, das Ende 2018 eingeführt worden war, verbessert werden. Außerdem will man dafür sorgen, die Nachweise für die Zuverlässigkeit von Security-Mitarbeitern schneller zu bearbeiten, da bei kommunalen Verwaltungen häufig ein Bearbeitungsstau herrscht. Vorgesehen ist laut der „Welt“ auch, Qualitätskriterien für die öffentliche Auftragsvergabe im Sicherheitsgewerbe in das Gesetz aufzunehmen.

Erwogen wird, dass bei den Vergaben das kostengünstigste Angebot nicht mehr das alleinige Kriterium für einen Zuschlag sein soll. Ferner könnte eine Tarifbindung bei der Bezahlung von Mitarbeitern festgeschrieben werden. Die Branche hat 260.000 Beschäftigte und macht einen Jahresumsatz von zehn Milliarden Euro.

Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) macht jetzt Druck bei der Erstellung des Gesetzes. „Es sollte zeitnah zumindest einen Referentenentwurf geben“, sagte BDSW-Geschäftsführer Berthold Stoppelkamp der „Welt“. Er fordert, dass in dem neuen Gesetz das „Billigstvergabeprinzip“ aufgegeben wird.

Denn beim Personen-, Objekt- und Veranstaltungsschutz ist derzeit nicht die Qualität, sondern der Preis entscheidend. Staatliche Stellen erteilen Aufträge meist den Sicherheitsfirmen mit dem billigsten Angebot. Gesetzliche Grundlage für die Branche sind bislang hauptsächlich die Gewerbeordnung, die Bewachungsverordnung und einzelne Vorschriften.

Wer gewerbsmäßig das Leben oder das Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt dafür die Erlaubnis der örtlichen Behörden. Angefragt werden die Polizei oder die Landeskriminalämter, ob der Bewerber Straftaten verübt hat.

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