Ungarn: Gericht verringert Strafe für Maja T. um ein Jahr

Ungarn: Gericht verringert Strafe für Maja T. um ein Jahr

Im Prozess um Gewalttaten gegen mutmaßliche Rechtsextremisten in Budapest hat ein Berufungsgericht die Haftstrafe für die non-binäre deutsche Person Maja T. von ursprünglich acht auf sieben Jahre verringert. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. T. war im Februar demnach wegen lebensbedrohlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen worden.

Der Prozess ist Teil des sogenannten Budapest-Komplexes, wobei es um Angriffe von Linksextremisten auf mutmaßliche Rechtsextremisten im Rahmen des sogenannten „Tages der Ehre“ in Budapest im Februar 2023 geht.

Ungarn hatte im November 2023 einen Europäischen Haftbefehl gegen T. erlassen, die Auslieferung erfolgte im Juni 2024. Später entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Auslieferung von T. rechtswidrig war.