In der SPD-Bundestagsfraktion gibt es Vorbehalte gegen die Pläne von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), mit einem sogenannten „Investitionsschutzgesetz“ die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin zu verhindern. Wenn Dobrindt Vergesellschaftungen tatsächlich verfassungskonform unterbinden wolle, dann solle er den regulären Weg gehen und das Grundgesetz ändern, sagte der Berichterstatter für Mietrecht, Hakan Demir, dem „Tagesspiegel“. Dobrindt wisse, dass er dafür keine Zweidrittelmehrheit habe. Deshalb bewege er sich auf verfassungsrechtlich rutschigem Boden.
Für die konkreten Regelungen, die Dobrindt plant, sieht Demir keine Grundlage im Grundgesetz. Der Innenminister wolle die Entschädigung zwingend zum Verkehrswert regeln, obwohl das Grundgesetz dies nicht ausdrücklich vorsehe. Auch eine Ultima-Ratio-Regelung sei in Artikel 15 des Grundgesetzes, der potenzielle Vergesellschaftungen regelt, nicht vorgesehen.
Demir, der für die SPD im Rechts- und Innenausschuss des Bundestages sitzt, befürchtet, dass entsprechende Regelungen vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden würden. Über die konkurrierende Gesetzgebung versuche Dobrindt, ein bundesgesetzliches Verbot gegenüber den Ländern zu schaffen. Das stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, sagte er. Demnach dürfe ein Bundesgesetz nicht ausschließlich dazu dienen, die Landesgesetzgeber von der Gesetzgebung auszuschließen.
Ein solches Vorgehen würde die Systematik der konkurrierenden Gesetzgebung infrage stellen, sagte der SPD-Politiker. Er könne jede Landesregierung in Berlin verstehen, die Karlsruhe anrufen würde, um dieses Gesetz zu Fall zu bringen.
Bundesinnenminister Dobrindt hatte am Sonntag erläutert, wie er mit dem von Schwarz-Rot verabredeten Investitionsschutzgesetz die von der Linkspartei, Grünen und SPD in Berlin angestrebte Vergesellschaftung von rund 160.000 Wohnungen großer Immobilienkonzerne verhindern will. Zugleich hatte sein Ministerium Eckpunkte für das geplante Gesetz vorgelegt.



