Koalition will kritische Infrastruktur besser schützen

Koalition will kritische Infrastruktur besser schützen

Nach dem Anschlag auf die Berliner Stromversorgung will die schwarz-rote Koalition im Bund einen verstärkten Schutz sensibler Daten zu kritischer Infrastruktur in Deutschland gesetzlich vorschreiben.

„Angesichts der grundsätzlichen Bedrohungslage besteht dringender Handlungsbedarf“, sagte der SPD-Digitalpolitiker Johannes Schätzl dem „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe). „Öffentlich frei zugängliche Informationen können ein reales Sicherheitsrisiko darstellen.“ Daher sei eine Abwägung zwischen Transparenz und Schutzinteressen erforderlich. „Ich sehe keinen sachlichen Grund, warum allgemein zugänglich sein sollte, wo genau Leitungen, Knoten oder Kabel verlaufen.“

Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende des Geheimdienste-Kontrollgremiums im Bundestag, Marc Henrichmann (CDU). „In einem Akt politischer Naivität und Kurzsichtigkeit wurde gläserne Transparenz unserer kritischen Infrastruktur sogar allzu oft über Sicherheitsinteressen gestellt“, sagte er dem „Handelsblatt“. „Der Vorfall in Berlin zeigt in besonderem Maße, wie verwundbar wir auch in Deutschland sind und welche schrecklichen Folgen Anschläge wie dieser für die Betroffenen nach sich ziehen.“ Der Bund werde „alles dafür tun, gewalttätige Extremisten und Feinde unserer Demokratie zu bekämpfen“, versicherte Henrichmann.

Schätzl schlug vor, das parlamentarische Verfahren zum sogenannten Kritis-Dachgesetz zu nutzen, „um die Balance zwischen Transparenz und Schutzzielen auszugestalten“. Das Gesetz soll verpflichtende Vorgaben für Einrichtungen der sogenannten kritischen Infrastruktur (Kritis) schaffen, um Deutschland besser vor Sabotage, Terroranschlägen und den Folgen von Naturkatastrophen zu schützen. Henrichmann sagte: „Das Kritis-Dachgesetz kann nur der Anfang eines langen Weges hin zu gesellschaftlicher Widerstandsfähigkeit sein.“

Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde im November 2025 erstmals im Bundestag beraten und anschließend zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Im Rahmen einer Expertenanhörung wurden die vorgesehenen Transparenzpflichten bereits als problematisch kritisiert.