Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts vorgelegt.
Künftig sollen Videoverhandlungen und elektronische Schiedssprüche ausdrücklich zulässig sein, teilte das Haus von Ministerin Stefanie Hubig (SPD) am Dienstag mit. Zudem soll es möglich werden, vor mit Schiedssachen befassten staatlichen Gerichten englische Dokumente einzureichen und Verfahren auf Englisch zu führen. Die Veröffentlichung von schiedsrechtlichen Entscheidungen soll ebenfalls gefördert werden.
Hubig erklärte, Deutschland sei als Standort für schiedsgerichtliche Verfahren bereits gut aufgestellt, doch Gutes könne „immer noch besser“ werden. Man wolle den Justizstandort Deutschland stärken und das deutsche Schiedsverfahrensrecht modernisieren. Besonders wichtig sei es, die Transparenz von Schiedsverfahren zu erhöhen, denn Transparenz schaffe Akzeptanz.



