Bericht: Ermittler hatten Kamera vor Haustür von CSD-Attentäter

Bericht: Ermittler hatten Kamera vor Haustür von CSD-Attentäter

Die Sicherheitsbehörden haben den mutmaßlichen Attentäter des Anschlags auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) offenbar bis kurz vor der Tat überwacht. Laut am Montagabend veröffentlichter Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ hatten Ermittler des Berliner Landeskriminalamts (LKA) eine verdeckte Kamera am Hauseingang des als Gefährder eingestuften Abdul B. installiert.

Die Kamera soll am Samstagabend um 20:58 Uhr aufgezeichnet haben, wie der 22-Jährige seine Wohnung verließ. Wenig später soll er mit einem Transporter in eine Menschenmenge im Berliner Tiergarten gefahren sein. Eine Frau kam dabei ums Leben, mehr als 20 Menschen wurden verletzt.

Dem Bericht zufolge war Abdul B. bereits Wochen vor dem Anschlag vom Risikobewertungssystem RADAR-iTE des Bundeskriminalamts (BKA) als „Hochrisikoperson“ eingestuft worden. Der Berliner Islamist galt seit Januar 2026 offiziell als Gefährder. Sein Mobiltelefon sowie seine Internetkommunikation wurden überwacht, außerdem beobachteten ihn zeitweise Observationsteams. Nachdem diese jedoch zunächst keine Hinweise auf ein unmittelbar bevorstehendes Attentat festgestellt hatten, wurde die persönliche Überwachung wegen fehlender Auffälligkeiten und begrenzter Ressourcen zurückgefahren. Die technischen Überwachungsmaßnahmen, darunter die Kamera vor seiner Wohnung, blieben jedoch bestehen.

Laut Bericht wurde Abdul B. mehrfach im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) besprochen. Dort hatten Sicherheitsbehörden aufgrund seiner Radikalisierung, seiner versuchten Ausreise zum „Islamischen Staat“ und seiner kriminellen Vorgeschichte eine erhebliche Wahrscheinlichkeit gesehen, dass er erneut ausreisen oder einen Anschlag begehen könnte. Trotz dieser Einschätzung kam der 22-Jährige im Mai 2026 aus der Untersuchungshaft frei. Das zuständige Gericht verwies auf die bereits verbüßte Haftzeit und die Möglichkeit einer sogenannten Vorbewährung unter strengen Auflagen. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Berufung ein.

Anfang Juli löste Abdul B. laut des Berichts noch einmal einen Polizeieinsatz aus, nachdem Überwachungsmaßnahmen ergeben hatten, dass er einen pistolenähnlichen Gegenstand am Hosenbund trug. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung stellte sich dieser jedoch als Spielzeugwaffe heraus.

Die Recherchen zeichnen das Bild eines den Behörden bekannten und intensiv beobachteten Islamisten. Hinweise auf die konkrete Vorbereitung des Anschlags hätten die Ermittler jedoch bis zuletzt nicht erhalten.