Die Bundesregierung hat sich auf eine Begrenzung des Anstiegs der Trassenpreise geeinigt. „Egal ob Reisende im Fernverkehr oder Unternehmen, die auf einen funktionierenden Schienengüterverkehr angewiesen sind – sie alle profitieren von den heute getroffenen Maßnahmen“, sagte Bundesminister Patrick Schnieder (CDU) am Freitag. „Wir haben damit gemeinsam eine gute Übergangslösung für die Unterstützung des Schienenpersonenfernverkehrs gefunden, die uns auch die nötige Zeit verschafft, die wir für die dringend nötige grundsätzliche Überarbeitung des Trassenpreissystems brauchen.“
Mit dem Beschluss des Haushaltsauschusses wird die Förderung in Höhe von 105 Millionen Euro für das laufende Jahr nun doch ausgezahlt. Eine neue rechtssichere Förderrichtlinie für 2026 befindet sich derzeit in der Schlussabstimmung, hieß es.
Für die Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr sollen 2026 Bundesmittel in Höhe von 265 Millionen Euro bereitgestellt werden. Die Förderung soll 2026 über Mehreinnahmen aus Vertragsstrafen aus Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen verstärkt werden. Hier geht es primär um die Zahlungen aus Zielverfehlungen von Qualitätskennzahlen.
Das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) soll zudem so angepasst werden, dass der bei der Regulierung der Trassenentgelte insbesondere der DB InfraGO AG anzusetzende Eigenkapitalzinssatz auf 1,9 Prozent gesenkt wird. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll noch im laufenden Jahr in Kraft treten, hieß es weiter.
Trassenentgelte werden von den Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Nutzung der Schienenwege gezahlt. Die Bundesregierung erwartet, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen die Kostensenkung weitergeben, so dass die Preise für Transporte im Schienengüterverkehr und die Fahrpreise im Schienenpersonenfernverkehr ebenfalls weniger stark ansteigen.



