Bundesjustizministern Stefanie Hubig (SPD) mahnt zur Vorsicht bei der geplanten Anpassung der Gesetzgebung für die Bestrafung sogenannter Femizide.
„Eine Änderung des Mordparagrafen ist anspruchsvoll, das ist ein bisschen wie eine OP am offenen Herzen“, sagte Hubig dem „Focus“. „Zum geltenden Mordbestand gibt es eine ausgefeilte, über Jahrzehnte entwickelte Rechtsprechung. Jede Änderung des Gesetzes will gut überlegt sein, damit sie nicht das Gegenteil bewirkt von dem, was beabsichtigt ist.“
Wenn ein Mann eine Frau töte, nur weil sie sich von ihm getrennt hat, könne das schon heute als Mord bestraft werden, sagte die SPD-Politikerin. „Das ist auch richtig so: Wer aus männlichem Besitzdenken tötet, muss hart bestraft werden.“
Auf die Ausarbeitung eines neuen Mordmerkmales mit Blick auf Femizide haben sich Union und SPD in den Koalitionsverhandlungen geeinigt. „Unser Staat muss mehr tun, um Femizide zu verhindern“, so Hubig. „Deshalb werden wir die elektronische Fußfessel im Gewaltschutzgesetz einführen. Und deshalb werden wir das Strafrecht da ändern, wo es notwendig ist, um Frauen besser zu schützen.“



