Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von sieben Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg wegen Kokain-Schmuggels weitgehend verworfen. Das teilte der BGH am Dienstag mit. Die Angeklagten waren wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen sechs Jahren und drei Monaten und 15 Jahren verurteilt worden.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten sich neun der elf Angeklagten zusammengeschlossen, um Kokain aus Südamerika, das in Seefrachtcontainern im Hamburger Hafen ankam, im Auftrag der Lieferanten zu bergen. Sie tauschten das Kokain gegen Ersatzladungen aus und übergaben es an unbekannte Empfänger. Die Angeklagten, darunter Angestellte von Hafenlogistik-Betreibern und Fuhrunternehmer, nutzten verschlüsselte Messengerdienste zur Kommunikation. Insgesamt ging es um knapp sechs Tonnen, hochreines Kokain.
Der Bundesgerichtshof stellte das Verfahren gegen einen Angeklagten hinsichtlich einer Tat ein und änderte den Schuldspruch entsprechend, ließ jedoch die Gesamtstrafe unberührt. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig (Beschluss vom 4. Juni 2025 – 5 StR 548/24).