Sozialverband kritisiert Reformen bei Öffentlich-Rechtlichen

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) befürchtet angesichts der Beschlüsse der deutschen Ministerpräsidenten, Hörfunk- und Fernsehsender bei ARD, ZDF & Co. zu streichen, Nachteile für bestimmte Teile der Gesellschaft. Die Versorgung mit und der Zugang zu Information sei ein Grundrecht und stelle eine wesentliche Säule der Teilhabe dar, sagte die SoVD-Vorsitzende Michaela Engelmeier den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben).

„Bei der Neuausrichtung muss daher unbedingt bedacht werden, dass ältere Menschen, chronisch Kranke, Langezeiterkrankte und Menschen mit Behinderungen gegebenenfalls Medien anders konsumieren als die digitalisierte Jugend. Der Erhalt linearer Angebote in Hörfunk und Fernsehen ist für diese Teile der Gesellschaft darum unverzichtbar“, sagte Engelmeier weiter.

Gleichzeitig räumte sich auch ein, dass sich die mediale Welt und auch das Nutzungsverhalten der Menschen durch die immer weiter fortschreitende Digitalisierung stark verändert habe. „Dem Rechnung tragen zu wollen, können wir nachvollziehen“, erklärte sie.

Der Leipziger Medienrechtler Hubertus Gersdorf hält das von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossene Aus für einen Teil der Hörfunk- und Fernsehprogramme der öffentlich-rechtlichen Sender dagegen für verfassungskonform. „Über den Umfang der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunkts kann der Gesetzgeber grundsätzlich frei entscheiden. Die Streichung von TV- und Hörfunkprogrammen ist daher verfassungsrechtlich prinzipiell nicht zu beanstanden“, sagte Gersdorf den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Verwundert äußerte sich der Jurist jedoch darüber, dass in erster Linie bei Informations- und Kulturprogrammen der Rotstift angesetzt werde – und nicht bei der Unterhaltung. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine demokratiesichernde Funktion. Diese Funktion wird nicht durch massenattraktive Unterhaltung und Sport, sondern durch Information und Bildung erfüllt. Wer den demokratischen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichern möchte, darf nicht bei Information und Kultur streichen“, sagte Gersdorf.

Bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Freitag in Leipzig waren konkrete Reformbeschlüsse für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland gefasst worden. Unter anderem soll gut ein Drittel der Hörfunksender der ARD gestrichen werden, auch bei linearen Fernsehprogrammen soll gekürzt werden.


Foto: Fernsehzuschauer mit einer Fernbedienung (Archiv) [dts]

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