Regierung drängt auf rasche Umsetzung des „Sicherheitspakets“

Die Bundesregierung drängt auf eine rasche rechtliche Umsetzung des „Sicherheitspakets“, welches sie wenige Tage nach dem islamistisch motivierten Messerangriff von Solingen vorgelegt hat.

Wie der „Spiegel“ berichtet, verschickten das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium in der Nacht zu Samstag eine sogenannte „Formulierungshilfe“ an die Spitzen der Ampelfraktionen, die aus dem Text einen Gesetzesentwurf machen sollen; das Papier umfasst 50 Seiten.

„Der islamistische Anschlag am 23. August 2024 auf einem Volksfest in Solingen hat zuletzt deutlich gemacht, dass die Sicherheit im öffentlichen Raum bedroht ist“, heißt es darin. Als Reaktion darauf plant die Bundesregierung zahlreiche Gesetzesänderungen.

Im Mittelpunkt stehen Asylrechtsverschärfungen. So heißt es in dem Papier: „Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland Schutz suchen und denen Schutz gewährt wird, wird zukünftig die Schutzanerkennung verweigert beziehungsweise aberkannt, wenn Straftaten mit einem antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, geschlechtsspezifischen, gegen die sexuelle Orientierung gerichteten oder sonstigen menschenverachtender Beweggrund begangen wurden.“

Zudem sollen „Heimreisen von anerkannt Schutzberechtigten in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen“. Wer also in Deutschland Asyl genießt, aber etwa für Familienbesuche in sein Heimatland fährt, muss damit rechnen, den Asylstatus zu verlieren und abgeschoben zu werden. Mit Ausweisung muss überdies rechnen, wer „bestimmte Straftaten unter Verwendung einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen Werkzeugs“ begeht.

Die Bundesregierung forciert darüber hinaus Leistungskürzungen für ausreisepflichtige Asylsuchende, für deren Verfahren ein anderer EU-Staat zuständig ist – sogenannte Dublin-Fälle, die beim Eintritt in die EU anderswo bereits registriert wurden. Sie sollen „angehalten werden, in den für die Prüfung ihres Antrags zuständigen Staat zurückzukehren, um die Ihnen dort zustehenden Aufnahmeleistungen“ zu beziehen.

Reformen im Waffenrecht sollen für weniger Messer im öffentlichen Raum sorgen. „Damit Extremisten und Terroristen nicht in den Besitz von Waffen kommen und leichter entwaffnet werden können, werden die gesetzlichen Regelungen verschärft“, heißt es dazu im Regierungspapier. Dazu sollen künftig bei Volksfesten, an Bahnhöfen und im öffentlichen Personenverkehr Messer verboten sein – „unabhängig von der Klingenlänge“.

Die Kontrollbefugnisse der Polizei sollen ausgeweitet werden. Ausdrücklich erwähnt werden Springmesser, da sie „besonders gefährlich“ seien. Allerdings soll es Ausnahmen vom Verbot geben, etwa im „jagdlichen Umfeld“. Bei registrierungspflichtigen Waffen sollen künftig auch Bundespolizei und Zollkriminalamt von Behörden konsultiert werden, um zu beurteilen, ob jemand als zuverlässig gilt.


Foto: Polizei in einer Fußgängerzone (Archiv) [dts]

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