Hartz 4

Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger werden weitgehend aufgehoben

Der Bundestag verabschiedete mit den Stimmen der Ampel-Koalition eine Änderung des Sozialgesetzbuches, mit dem die bisherigen Sanktionen weitgehend aufgehoben werden. Mit dem neuen Gesetz gibt es Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger nur noch bei außergewöhnlichen Meldeversäumnissen – und dann auch nur noch in einer Höhe von zehn Prozent statt bisher bis zu 30 Prozent der Bezüge.

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