Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter beklagt teils „menschenunwürdige“ Zustände in deutschen Gefängniszellen infolge von Überbelegungen. Eine Mehrfachbelegung mit mehr als zwei Gefangenen solle vermieden werden, da sie selbst bei ausreichender Raumgröße belastend wirke und Krisen sowie Konflikte begünstigen könne, zitiert die „Neue Osnabrücker Zeitung“ die Nationale Stelle.
Besonders auf den Toiletten werde die Privatsphäre bei Mehrfachbelegungen verletzt. Länder wie Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und das Saarland stoßen laut der Überwachungsstelle an ihre Kapazitätsgrenzen. „Eine unverzügliche Herstellung einer verfassungskonformen Unterbringungssituation für die Gefangenen ist unabdingbar“, fordert die Stelle laut NOZ weiter. In einer Haftanstalt habe der Belegungsdruck derartige Ausmaße erreicht, dass Gefangene auf dem Boden schlafen müssten.
Darüber hinaus kritisierte die Stelle die Bedingungen für psychisch kranke Häftlinge: Bundesweit gebe es einen folgenschweren Mangel an Fachärzten und Therapeuten für die psychosoziale Behandlung in den Gefängnissen, heißt es weiter. Die Folgen für Betroffene seien gravierend. Teils wochen- und monatelang seien sie in Isolationszellen untergebracht – eine Zweckentfremdung, da es an Therapieplätzen mangele. Aus Sicht der Überwachungsstelle könne diese Praxis als „unmenschliche oder erniedrigende Behandlung“ eingestuft werden.
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist eine unabhängige deutsche Einrichtung, die durch regelmäßige, unangemeldete Besuche in Einrichtungen wie Gefängnissen, Psychiatrien oder Altenheimen die Einhaltung der Menschenrechte überwacht. Sie wurde in Umsetzung eines Zusatzprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der UN eingerichtet.



