Künast´s Urteil zu Hassreden nur der Anfang von der Verfolgung als Delikten im Netz. Die Grünen Politikerin hat nun ein Urteil bekommen vom Bundesverfassungsgericht. Demnach werden Hassreden, die meist auch Intensiv-taten zur Folge haben, jetzt auch verfolgt werden können. Frau Renate Künast hatte sich in jungen Jahren als Politikerin „unglücklich“ geäußert, was im letzten Jahr zum Shitstorm im Netz geführt hatte. In sozialen Netzwerken ist es nun so, dass die Daten bis hin zur IP-Adresse bei einem Straftatbestand an die betroffene Person herausgegeben werden muss. Demnach können Zivilrechtliche Verfahren eingeleitet werden. Damit stellen Hassreden im Netz eine Straftat dar, die nun bei Anzeige von Opfern auch verfolgt werden kann.
Die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht wird somit Kreise ziehen. Das ist auch gut so, denn wir Alle wollen uns im Netz wohl fühlen und dies gibt auch mehr Sicherheit, wenn dies strafrechtlich verfolgt wird.