3 Monate auf Bewährung für Impfpassfälscher. Demnach war der Täter schon vorbestraft. Er versuchte bei einer Apotheke mit gefälschten Unterlagen ein Impfzertifikat zu erhalten. Da die Chargennummer bereits abgelaufen war, viel es dem Apotheker auf, der sofort die Polizei informierte. Die Apotheke muss sich bei einer Straftat nicht an die Schweigepflicht halten, so der Sprecher der Apotheke.
Der Täter wurde verurteilt wegen Urkundenfälschung. Dies soll auch zugleich ein Zeichen sein, welches Strafmaß erwartet werden kann, wenn man seinen Impfpass gefälscht hat und versucht ein Impfzertifikat zu erhalten. Dabei ist es doch so einfach seine Ärmel für wenige Sekunden hoch zu ziehen und einen kleinen Stich auszuhalten. Verbrechen hat sich noch nie ausgezahlt und man muss auch immer mit der Gefahr Leben erwischt zu werden. Die Verurteilung fand im Amtsgericht Landstuhl in Rheinland Pfalz statt.