Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf angekündigt, um Extremisten den Zugang zum Schöffenamt zu erschweren. „Nächste Woche werde ich einen Gesetzentwurf zur Reform des Richtergesetzes vorlegen“, sagte Hubig der „Welt am Sonntag“.
Man wolle im Gesetz klarstellen: Auch ehrenamtliche Richter müssten „für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. Sie müssen mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen“, so die SPD-Politikerin weiter.
Wer wegen einer vorsätzlichen Straftat „zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde“, solle nicht Schöffe sein können. Wenn Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers vorlägen, dann müsse der Schöffenwahlausschuss dem nachgehen. „Der Wahlausschuss kann Auskünfte aus dem Bundeszentralregister einholen oder öffentliche Social-Media-Profile prüfen“, sagte Hubig.
Außerdem bleibe es dabei, dass die Liste mit den Vorschlägen für das Schöffenamt öffentlich ausgelegt werden müsse – und jeder Einspruch gegen einen Vorschlag erheben könne. Eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz halte sie hingegen „nicht für geboten“, so die Justizministerin. Man brauche und wolle Bürger, die sich als ehrenamtliche Richter engagierten.



