Im November 2025 haben die deutschen Amtsgerichte 1.794 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Das waren 0,4 Prozent mehr als im Vorjahresmonat, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mit.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im November 2025 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte demnach auf rund 1,5 Milliarden Euro. Im November 2024 hatten die Forderungen bei rund 2,8 Milliarden Euro gelegen. Dieser Rückgang der Forderungen trotz steigender Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist nach Angaben der Statistiker darauf zurückzuführen, dass im November 2024 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im November 2025.
Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es laut Destatis im November 2025 insgesamt 5,2 Unternehmensinsolvenzen. Am höchsten war die Insolvenzhäufigkeit im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 11,0 Fällen je 10.000 Unternehmen. Danach folgte das Baugewerbe mit 8,1 Fällen sowie die Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 7,7 Fällen.
Im Zeitraum von Januar bis November 2025 verzeichneten die Amtsgerichte insgesamt 22.027 beantragte Unternehmensinsolvenzen, teilte das Bundesamt mit. Das waren 10,0 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Forderungen der Gläubiger summierten sich auf 44,3 Milliarden Euro. Im Vorjahreszeitraum hatten sie bei 52,3 Milliarden Euro gelegen.
Im November 2025 gab es 6.408 Verbraucherinsolvenzen. Das waren 7,3 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Von Januar bis November 2025 erfassten die Amtsgerichte insgesamt 70.941 Verbraucherinsolvenzen und damit 8,1 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Das Statistische Bundesamt gab zu bedenken, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.



