Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren gegen Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) wegen Maskenkäufen in seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister eingestellt. Das Verfahren sei ohne die Aufnahme von Ermittlungen eingestellt worden, teilte die Behörde am Montag mit.
Seit Anfang Juni 2025 waren über 170 Strafanzeigen gegen Spahn eingegangen, insbesondere wegen Vorteilsannahme und Untreue. Die Anzeigen wurden zunächst als Prüfvorgänge erfasst, da Spahn als Abgeordneter des Bundestages Immunität genießt. Für die Prüfung des Sachverhalts zog die Generalstaatsanwaltschaft den Bericht der Sachverständigen Margaretha Sudhof sowie Berichte des Bundesrechnungshofs heran. Diese Berichte wurden insbesondere im Hinblick auf Direktvergaben, die Beauftragung eines Logistikunternehmens und das Open-House-Verfahren des Bundesministeriums für Gesundheit ausgewertet.
Die strafprozessuale Anfangsverdachtsprüfung habe keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben, so die Staatsanwaltschaft. Deshalb sei das Verfahren eingestellt worden.



