Verdi fordert gesetzliche Pflicht zur Betriebsrente

Verdi fordert gesetzliche Pflicht zur Betriebsrente

Vor Beginn des Sozialpartnerdialogs zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) spricht sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi für gesetzliche Voraussetzungen aus. Verdi-Chef Frank Werneke sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, das von der Alterssicherungskommission vorgeschlagene Ziel einer lebensstandardsichernden Gesamtversorgung im Alter von 70 Prozent nach Steuern könne nur erreicht werden, wenn alle Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung erhielten.

Laut Werneke müssen dafür bestehende Systeme der betrieblichen Altersversorgung für alle Beschäftigten und alle Betriebe geöffnet werden. Verdi sei dazu bereit. Es brauche jedoch gleichzeitig eine gesetzliche Vorgabe für eine obligatorische betriebliche Altersversorgung mit verpflichtenden Arbeitgeberbeiträgen für ihre Beschäftigten.

Dass der Sozialpartnerdialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu einer Einigung der Verhandlungspartner führt, sieht Werneke mit Skepsis. Man werde die eigenen Argumente vortragen. Er habe dennoch nicht die Hoffnung, dass die Arbeitgeberverbände sich im Rahmen des anstehenden Sozialpartnerdialogs darauf freiwillig mit Verdi verständigen werden. Am Ende sei die Bundesregierung in der Pflicht, eine obligatorische betriebliche Altersversorgung für alle Beschäftigten gesetzlich vorzugeben.

Die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Maike Finnern, sagte den Funke-Zeitungen, es komme nun auf die Rahmenbedingungen an. Die Arbeitgeberverbände müssten ihre Blockadehaltung gegenüber Allgemeinverbindlicherklärungen von Branchentarifverträgen aufgeben. Damit würden auch kleine und mittlere Unternehmen in die Pflicht genommen. Wer sich als Sozialpartner verstehe, dürfe die Verbreitung von bAV-Tarifverträgen nicht blockieren.

Sie forderte, die öffentliche Hand müsse beispielsweise in der Kinder- und Jugendhilfe die Aufwendungen der Träger für die betriebliche Altersvorsorge ihrer Beschäftigten refinanzieren. Dazu müsse jede gesetzliche Regelung Rücksicht auf die gewachsenen, erfolgreichen bAV-Strukturen nehmen, um sie nicht zu beschädigen. Was funktioniere, dürfe nicht kaputtreformiert werden. Sind diese Bedingungen erfüllt, könne man sich eine Verständigung im Sozialpartnerdialog durchaus vorstellen.

Das Bundesarbeitsministerium hatte kürzlich die Einladungen für den Start des Sozialpartnerdialogs verschickt. Die Teilnehmer sollen bis zum 17. September ihre Stellungnahmen schicken. Die Auftaktveranstaltung soll am 8. Oktober in Berlin stattfinden.