VdK kritisiert Kürzungen für pflegende Angehörige im Rentenalter

VdK kritisiert Kürzungen für pflegende Angehörige im Rentenalter

In der Debatte um die Pflegereform kritisiert der Sozialverband VdK Deutschland die geplanten Kürzungen für pflegende Angehörige im Rentenalter. Falls die Bundesregierung diese Rentenart streiche, werde es diejenigen treffen, die den wertvollen Dienst der häuslichen Pflege ihrer Familienmitglieder leisteten, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Man wisse, dass die Pflege von Angehörigen mit erheblichen finanziellen und psychischen Belastungen verbunden sei. Eine Streichung der Teilrentenlösung wäre hochgradig unsolidarisch.

Bentele zeigte ihr Unverständnis für die Begründung der Bundesregierung, die Teilrentenlösung sei eine gesetzgeberische Lücke und werde deshalb geschlossen. Der VdK sehe das nach zehn Jahren gelebter Praxis anders: Diese Regelung sei seit Jahren bekannt und werde sowohl von dem Verband als auch von der Rentenversicherung in Beratungen berücksichtigt.

Auch die Motivation der Regierung, mit einer Änderung der Regelung Geld einsparen zu wollen, überzeugte Bentele nicht. Das Einsparungsvolumen von rund 150 Millionen Euro mit der Abschaffung der Teilrente bei 39.000 betroffenen Rentnern pro Jahr sei sehr gering, sagte die Verbandspräsidentin. Die bisher vorgeschlagenen Leistungskürzungen in der Pflege träfen die Schwachen und Kranken in der Gesellschaft.

Bentele sieht eine Möglichkeit der besseren Aufstellung der Pflegeversicherung in der Zusammenlegung der privaten und der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Kosten könnten so von allen Versicherten solidarisch getragen werden.

Der Sozialverband VdK fordere außerdem, die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung anzuheben, sagte sie. So würden jene, die viel verdienen, auch mehr zum Gemeinwohl beitragen.

Zusätzlich müsse die Bundesregierung einen Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung in Höhe der gesamtgesellschaftlichen Leistungen erbringen, die im Moment von Pflegebedürftigen beziehungsweise aus dem Topf der Pflegeversicherung finanziert werden. Dazu zählten beispielsweise die Rentenbeitragszahlung von pflegenden Angehörigen sowie die Ausbildungskosten für Pflegekräfte. Auch die Kosten der Corona-Pandemie in Höhe von 5,2 Milliarden Euro müsse der Bund schnellstmöglich an die Pflegeversicherung zurückzahlen.

Bislang ist es auch für Ruheständler nach Erreichen der Regelaltersgrenze möglich, Rentenpunkte zu sammeln, sobald sie auf mindestens 0,01 Prozent ihrer Rente verzichten. In dem neuen Pflege-Gesetz heißt es, dass Pflegepersonen eine unbeabsichtigte Gestaltungsmöglichkeit zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die Pflegeversicherung erhalten hätten. Damit soll ab 1. Januar 2027 Schluss sein. Die sogenannte Gesetzeslücke, über die die Pflegeversicherung den pflegenden Angehörigen die Rentenpunkte zahle, gelte dann längstens bis zum Bezug einer Rente wegen Alters und dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Für pflegende Frührentner soll sich also nichts ändern.