Die Union hat die SPD vor einer neuen Debatte über ein Verbotsverfahren gegen die AfD gewarnt. „Aktuell sollte die SPD mehr Wert darauf legen, mit uns gemeinsam politisch daran zu arbeiten, die AfD wieder kleiner zu bekommen“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) dem „Handelsblatt“ (Freitagausgabe). Wenn reihenweise Arbeiter und Angestellte von der SPD zur AfD überliefen, müssten jedenfalls gerade bei der SPD alle Alarmglocken angehen.
Krings reagierte damit auf Äußerungen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Sie hatte gesagt, sie wolle an der Möglichkeit eines Verbotsverfahrens gegen die AfD festhalten. Es aus politischen Gründen auszuschließen, halte sie für falsch.
Krings sagte, die Frage eines Parteiverbots sei nicht nur eine politische Frage, sondern zunächst einmal eine juristische. Die zuständigen Behörden müssten zunächst ausreichend harte Fakten zusammentragen, die eine aktive Verfassungsfeindlichkeit der Partei belegten.
Der CDU-Politiker verwies darauf hin, dass das Verwaltungsgericht Köln die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren vorerst gestoppt hatte, während die Entscheidung in der Hauptsache noch aussteht. Dies lasse ihn erheblich daran zweifeln, ob eine ausreichende Faktenlage bereits vorliege. „Ein Verbotsverfahren könnte zum jetzigen Zeitpunkt daher sehr leicht nach hinten losgehen“, warnte Krings.
Zugleich schloss Krings ein mögliches Verbot der AfD für die Zukunft nicht aus. Es sei gut möglich, dass diese Partei sich insgesamt noch weiter radikalisiere. Einen solchen Weg habe sie von Beginn an eingeschlagen.
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht kann allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.



