Der Bundesrechnungshof sieht deutliche Defizite im Kampf gegen Steuerstraftaten in Deutschland. Das berichtet die „Bild“ (Samstagausgabe) unter Berufung auf ein entsprechendes Gutachten für den Haushaltsausschuss des Bundestags.
Demnach wird das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) seiner gesetzlichen Aufgabe, die Länder bei der Verhütung und Verfolgung bedeutender Steuerstraftaten zu unterstützen, bislang nicht ausreichend gerecht. Es fehle unter anderem an klaren Aufgabenstrukturen sowie an ausreichender personeller und technischer Ausstattung, monieren die Prüfer.
Zwar ist die Steuerstrafverfolgung grundsätzlich Sache der Länder. Der Bund ist jedoch verpflichtet, insbesondere bei länderübergreifenden oder internationalen Fällen unterstützend tätig zu werden. Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs wird diese Rolle bislang nur eingeschränkt ausgefüllt.
Die Länder haben dem Bericht zufolge einen erheblichen zusätzlichen Unterstützungsbedarf angemeldet. Sie schlagen unter anderem eine bessere Koordinierung, einen intensiveren Datenaustausch sowie die Einrichtung einer zentralen Servicestelle beim BZSt vor. Das Bundesfinanzministerium hat viele dieser Vorschläge bislang nicht umgesetzt und verweist unter anderem auf rechtliche Zuständigkeitsfragen sowie auf begrenzte Haushaltsmittel.
Der Bundesrechnungshof hält diese Argumente jedoch für nicht überzeugend. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages komme zudem zu dem Ergebnis, dass eine stärkere unterstützende Rolle des Bundes rechtlich möglich sei.
Nach Angaben des Bundesrechnungshofs haben die bestehenden Defizite bereits konkrete Auswirkungen. So seien etwa bei der Auswertung internationaler Datensätze wie den sogenannten Panama Papers mögliche Steuereinnahmen nicht realisiert worden. Die Prüfer fordern daher, das Bundeszentralamt für Steuern deutlich zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu verbessern, um Steuerstraftaten künftig effektiver verfolgen zu können.



