Ostbeauftragte verteidigt Überlegungen zu AfD-Verbotsverfahren

Ostbeauftragte verteidigt Überlegungen zu AfD-Verbotsverfahren

AfD-Logo (Archiv)Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser (SPD), verteidigt die Überlegungen zu einem AfD-Verbotsverfahren. Artikel 21 des Grundgesetzes sehe ausdrücklich die Möglichkeit vor, verfassungswidrige Parteien zu verbieten, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Samstag). Es sei kein Instrument zur Gewissensberuhigung, sondern ein echtes Mittel zum Schutz der Demokratie.

Wenn schon mehrere AfD-Landesverbände als rechtsextrem eingestuft seien, sollte das alarmieren, so Kaiser. Die Verfassungsmäßigkeit werde von einem Gericht geprüft, nicht von einer Partei. Das sei legitim. Mit Blick auf den Wahlkampf im Osten fügte die SPD-Politikerin hinzu, die AfD setze gezielt bei den biografischen Erfahrungen der Ostdeutschen an, verkläre dabei aber die Vergangenheit – und das verfange. Sie mache Politik für Superreiche, gebe sich aber als Freund des kleinen Mannes. Diese Kombination aus emotionaler Ansprache und populistischem Auftreten habe sie im Osten erfolgreich gemacht.

Kaiser sagte zugleich, sie gehe nicht davon aus, dass die AfD in einem der beiden Länder eine absolute Mehrheit bekomme. In Mecklenburg-Vorpommern habe Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) gezielt in die Zukunft investiert – die Werften, die unter großem Druck standen, seien neuen Geschäftsfeldern zugeführt worden, Arbeitsplätze gesichert, in Bildung investiert. Das Land setze das Sondervermögen, das es vom Bund erhalten habe, „gezielt für die richtigen Themen“ ein. Das zahle sich aus – auch in den Umfragen.