Unter dem Eindruck des Anschlags auf den Christopher Street Day dringt die Union auf eine Verschärfung der Regeln: Ausländer, die queer-, frauen- oder christenfeindliche Straftaten begehen, sollen ihr Aufenthaltsrecht verlieren. „Der schreckliche Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin hat es wieder gezeigt: Fanatische Islamisten lehnen unsere Art zu leben nicht nur ab, sie bekämpfen sie mit Hass und Gewalt“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), der „Welt am Sonntag“.
Dieses Mal habe sich dieser Hass gegen die queere Gemeinschaft gerichtet. Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 habe er bereits das Konzept einer sogenannten Regelausweisung für ausländische Straftäter mit antisemitischem Tatmotiv entwickelt – ein Vorschlag, der Eingang in den Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD fand. Eine entsprechende Gesetzesänderung steht aber noch aus. Throm fordert nun, das Konzept auf andere Delikte auszuweiten.
„Wir sollten bei der Regelausweisung weiterdenken“, sagte Throm. Was für Straftaten mit antisemitischem Motiv gilt, solle dann auch für Straftaten gelten, die aus frauen-, queer- oder christenfeindlichen Motiven begangen werden. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Akzeptanz von queerem Leben, die klare Ablehnung von Antisemitismus, aber auch die Religionsfreiheit und die christliche Kultur seien „fundamentale Werte unseres Landes“, so Throm. Wer diese Werte nicht nur ablehne, sondern aktiv bekämpfe, habe nichts in unserem Land verloren.
Die SPD teilte mit, ebenfalls mehr tun zu wollen, „um queeres Leben vor Gewalt und Ausgrenzung zu bewahren“. Vorschläge, die Ausweisungsregeln zu verschärfen, kommentierte die Fraktion nicht. Wichtig sei „insbesondere präventives Vorgehen, damit Straftaten gar nicht erst passieren, ebenso wie eine konsequente Strafverfolgung und Strafvollzug gegenüber allen Tätern gleich welcher Herkunft“, sagte Fraktionsvize Sonja Eichwede. Nur so könne ein umfänglicher Schutz gewährleistet werden.



