Kommission schlägt zwei Varianten für Social-Media-Verbot vor

Kommission schlägt zwei Varianten für Social-Media-Verbot vor

Die vom Bundesfamilienministerium eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ schlägt für die Frage nach einer Altersbeschränkung für soziale Netzwerke zwei unterschiedliche Varianten vor.

Das berichtet das Magazin Politico unter Berufung auf die Handlungsempfehlungen, die am Mittwoch an Familienministerin Karin Prien (CDU) übergeben werden. Die erste Variante sieht eine klare Altersgrenze von 13 Jahren vor. Diese müsse „mit einer wirksamen Altersüberprüfung verbunden werden“. Für Kinder unter 13 Jahren wäre demnach nur noch ein eingeschränkter Zugang möglich: Vorgesehen sei ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“, der ausschließlich nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt. Für Jugendliche ab 13 Jahren schlagen die Fachleute in dieser Variante gestufte Schutzmechanismen für 13- bis 16-Jährige und 16- bis 18-Jährige vor. „Riskante Funktionen sollen standardmäßig deaktiviert sein“, heißt es.

Die zweite Variante sieht keine einheitliche Altersbeschränkung vor. Stattdessen soll der Digital Services Act (DSA) so ergänzt werden, dass einzelne Angebote oder Funktionen je nach Risikobewertung beschränkt werden können. Demnach könnten etwa algorithmische Feeds, offene Kontaktfunktionen, Livestreams oder andere risikoreiche Angebote altersabhängig reguliert werden.

Unabhängig vom Modell warnt die Kommission vor nationalen Alleingängen. Plattformen agierten grenzüberschreitend, viele Anbieter säßen im Ausland. „Nationale Vorgaben könnten deshalb gegenüber den Anbietern nur eingeschränkt durchgesetzt werden“, heißt es. Zudem sei unklar, wie weit Mitgliedstaaten neben dem DSA zusätzliche Verpflichtungen erlassen dürfen.