Das umstrittene ungarische LGBTQ-Gesetz verstößt gegen zentrale Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.
Das ungarische Gesetz, welches laut Ungarn „zum Schutz von Kindern“ verabschiedet wurde, untersagt oder beschränkt den Zugang zu Inhalten, die von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden persönlichen Identität abweichen, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität darstellen oder vermitteln.
Der Gerichtshof stellte fest, dass das ungarische Gesetz gegen die Freiheit verstößt, Dienstleistungen zu erbringen und in Anspruch zu nehmen, wie sie im Primärrecht der Union verankert ist. Die Änderungen schränkten die Möglichkeit von Mediendiensteanbietern ein, Inhalte zu entwickeln und zu verbreiten. Diese Einschränkungen seien nicht gerechtfertigt, da sie bestimmte sexuelle Identitäten und Ausrichtungen stigmatisieren und diskriminieren.
Zudem stellte der Gerichtshof fest, dass das ungarische Gesetz gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt, da es den Zugang zu Strafregisterinformationen erweitert, ohne ausreichende Garantien für die Rechte der betroffenen Personen zu bieten. Der Gerichtshof machte deutlich, dass das Gesetz die Menschenwürde verletzt, indem es bestimmte Gruppen als Gefahr für die Gesellschaft darstellt. Dies widerspreche den Werten der Europäischen Union, die auf Pluralismus und der Achtung der Menschenrechte basieren.
Das sogenannte LGBTQ-Gesetz war im Jahr 2021 von der Regierung des zuletzt abgewählten Ministerpräsidenten Viktor Orbán auf den Weg gebracht worden. Die Europäische Kommission hatte als Reaktion beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn eingereicht.



