EU-Kommission, Europäisches Parlament und EU-Rat haben sich politisch auf eine Konkretisierung der geplanten Regeln für „Künstliche Intelligenz“ (KI) geeinigt. Unter anderem wurden die Fristen neu festgesetzt, bis zu denen Vorschriften für sogenannte „Hochrisiko-KI-Systeme“ umgesetzt werden – gleichzeitig will man härter gegen „Deepfakes“ vorgehen.
Für KI-Systeme in den Bereichen Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Migration, Asyl und Grenzkontrollen ist der Termin nun der 2. Dezember 2027. Für KI-Systeme, die in Produkten wie Aufzügen oder Spielzeug integriert sind, gelten die Vorschriften sogar erst ab dem 2. August 2028. Bestimmte Privilegien für kleine und mittlere Unternehmen sollen zudem auf kleine „Midcap“-Unternehmen ausgeweitet werden – also Unternehmen, die an der Börse durchaus schon im Milliardenbereich bewertet werden.
Gleichzeitig wurden aber auch Regeln erweitert: So wird verboten, dass KI-Systeme „nicht einvernehmliche sexuell explizite und intime Inhalte“ oder Material über sexuellen Missbrauch von Kindern generieren, sowie KI-Apps zur sogenannten „Nudifizierung“.
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die politische Einigung nun noch förmlich annehmen. Das ist normalerweise eine Formalie.



