Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung

Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung der Europäischen Union beschlossen.

Das Gesetz benennt unter anderem die nationalen Behörden zur Umsetzung der Verpflichtungen aus der KI-Verordnung und enthält zudem Klarstellungen zu einer „staatsfernen Medienaufsicht“ in Deutschland sowie zur diesbezüglichen Zuständigkeit der Länder im Presse- und Rundfunkbereich.

Dies betreffe insbesondere die Frage nach den Aufsichtsstrukturen zur Einhaltung der Transparenzpflichten, zum Beispiel bei der Kennzeichnung von Deepfakes und KI-generierten Nachrichtentexten, hieß es aus dem Kanzleramt.

„Insgesamt ist das Durchführungsgesetz nur einer von vielen Bausteinen hin zu einem abgestimmten, europäischen Ordnungsrahmen für KI“, sagte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. Grundsätzlich gelte: Wer KI einsetze, müsse Verantwortung übernehmen. „Genau dafür brauchen wir ein gemeinsames Verständnis und müssen diese Plattformverantwortlichkeit auch konsequent einfordern. Aktuelle Vorfälle rund um KI-Tools wie Grok zeigen deutlich, dass wir hierfür klare Regeln und regelmäßige Risikobewertungen brauchen.“

Weimer unterstützt nach eigenen Angaben die Bestrebungen auf EU-Ebene, den Schutz vor Medienmanipulation, insbesondere digitaler sexualisierter Gewalt zu verbessern und die rechtlichen Möglichkeiten gegen Deepfakes zu verschärfen.