Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juni 2025 um 2,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.
Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
Für den April 2025 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 2.125 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 11,5 Prozent mehr als im April 2024.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im April 2025 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 2,5 Milliarden Euro. Im April 2024 hatten die Forderungen bei rund 11,4 Milliarden Euro gelegen. Dieser Rückgang der Forderungen bei gleichzeitigem Anstieg der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im April 2024 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im April 2025.
Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im April 2025 in Deutschland insgesamt 6,1 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 11,3 Fällen. Danach folgten das Baugewerbe sowie das Gastgewerbe mit jeweils 9,8 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen.
Im April 2025 gab es 6.328 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 0,8 Prozent gegenüber April 2024, so Destatis.