MAN und DAF zweifeln an CO2-Flottengrenzwerten für Lkws

MAN und DAF zweifeln an CO2-Flottengrenzwerten für Lkws

Die europäischen Lkw-Hersteller DAF und MAN drängen darauf, dass die EU ihre Regeln zur Reduzierung der CO2-Emissionen von Schwerlast-Flotten überprüft. „Europa darf nicht die eigene Industrie zerstören“, sagte MAN-Chef Alexander Vlaskamp der „Welt am Sonntag“.

„Wir werden bis 2030 nicht Zehntausende Elektro-Lkw verkaufen können, wenn sich die Bedingungen nicht rasant ändern“, sagte DAF-Chef Harald Seidel. Obwohl die Lkw-Hersteller Hunderte Millionen Euro in die neuen Antriebe investiert hätten, verharre der Anteil der Batterie-Antriebe an den Verkäufen nur zwischen einem und zwei Prozent, sagte Seidel. Das liege nicht am mangelnden Angebot der Hersteller, sondern daran, dass sich die Technologie für viele Spediteure noch nicht rechne und Ladepunkte fehlten.

Die EU-Regeln sehen vor, dass Hersteller ab dem Jahr 2030 den durchschnittlichen CO2-Ausstoß ihrer neu verkauften Flotten um 45 Prozent senken sollen. Andernfalls drohen den Produzenten Strafzahlungen.

Die Lkw-Manager forderten, die EU müsse die für 2027 geplante Überprüfung ihrer Flottengrenzwerte um ein Jahr vorziehen. „Die CO2-Abgabe wird ab 2027 allein die Kosten für die Endkonsumenten und damit die Inflation anheizen, wenn es bis dahin keine wirtschaftliche Perspektive für E-Lkw bei den Speditionen gibt“, sagte der DAF-Chef.

MAN-Chef Vlaskamp schlug zudem eine Abwrackprämie für Lkw vor. Die Industrie biete der europäischen Politik zudem höhere Investitionen in die Ladeinfrastruktur für E-Lkw an, wenn im Gegenzug neue Vorgaben wie die Abgasnorm Euro-7 wegfielen, sagte Vlaskamp.

„Es ist nicht unmöglich, das für 2030 gesetzte Ziel noch zu erreichen. Aber wir müssten den Aufbau der Ladepunkte extrem beschleunigen, um auf Kurs zu kommen“, sagte Seidel. Mindestens 10.000 öffentliche Ladepunkte seien bis 2030 nötig. Aktuell gebe es für Lkw in Europa gerade einmal 1.100 davon.

Die Flottengrenzwerte sind Teil des „Fit-for-55“-Pakets, mit dem die EU auf einen Pfad umsteuerte, mit dem der Klimawandel auf etwas über zwei Grad Celsius begrenzt werden könnte. Der Internationale Gerichtshof hatte vor Kurzem klargestellt, dass Staaten bei einer Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze zu Schadensersatz verklagt werden können.