Linke warnt vor Zusammenarbeit mit AfD bei Verfassungsrichter-Wahl

Linke warnt vor Zusammenarbeit mit AfD bei Verfassungsrichter-Wahl

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Clara Bünger, hat beklagt, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht mit der Linken über die Wahl ihres Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht, Günter Spinner, sprechen will. Sie warf der Fraktion vor, offenkundig bereit zu sein, die Stimmen der AfD billigend in Kauf zu nehmen.

„Die Union hat hier ein Problem, die Geister, die sie selber rief, wird sie nun nicht mehr los“, sagte Bünger dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben). Sie hoffe, dass sie sich „endlich für eine demokratische Mehrheit“ für alle Kandidaten einsetzen werde und „nicht mit den Stimmen der AfD kalkuliert“.

Die 16 Richter am Bundesverfassungsgericht werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Dort ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit bei der Wahl nötig. Das führte in der Vergangenheit dazu, dass die für eine solche Mehrheit nötigen Parteien untereinander informell einen Verteilungsschlüssel vereinbarten, der sich an ihrer Größe orientierte.

Da Union, SPD, Grüne (und bislang FDP) nach der Bundestagswahl gemeinsam auf keine Zweidrittelmehrheit mehr kommen, benötigen sie bei der Wahl von Verfassungsrichtern im Bundestag außerdem die Stimmen der Linken – oder der AfD. Gelingt dem Bundestag die Wahl von Verfassungsrichtern nicht, kann stattdessen der Bundesrat die jeweiligen Posten in Karlsruhe besetzen. Dort erreichen die Landesregierungen, an denen lediglich Union, SPD, Grünen und FDP beteiligt sind, auch weiterhin allein eine Zweidrittelmehrheit.