Länder bei Rückforderung von Corona-Hilfen sehr unterschiedlich

Länder bei Rückforderung von Corona-Hilfen sehr unterschiedlich

Bei Rückforderungen von Corona-Soforthilfen aus dem Jahr 2020 für Freiberufler, Kleinunternehmer und Selbständige gehen die Bundesländer höchst unterschiedlich vor. Während NRW, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein etwa die Hälfte der gezahlten Leistungen zurückfordert, ist es im Saarland, in Sachsen-Anhalt und in Berlin nur ein Bruchteil, ist das Ergebnis einer Umfrage des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Montagausgaben).

Auch die juristischen Möglichkeiten und der Erfolg von Klagen variieren nach der RND-Abfrage bei den Wirtschaftsministerien von 15 Bundesländern stark. Einzig Mecklenburg-Vorpommern lieferte keine Zahlen. Die Linke kritisierte das unterschiedliche Vorgehen als ungerecht, Kulturstaatsminister Wolfram Weimer warnte vor sozialen Härten bei Künstlern.

Das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen bewilligte mit insgesamt etwa 430.000 Auszahlungen die meisten Anträge auf Corona-Soforthilfe. Allerdings forderte es diese in rund 230.000 Fällen voll oder teilweise zurück. Ähnlich ist die Lage in Baden-Württemberg (ungefähr 245.000 gewährte Zahlungen und 117.000 Rückforderungsbescheide) und Schleswig-Holstein (rund 56.000 stattgegebene Anträge, von denen bisher gut 35.000 zurückgefordert wurden).

Dagegen sprach das Land Berlin bei gut 213.000 Bewilligungen lediglich 15.470 Rückforderungen aus. In Sachsen-Anhalt (rund 37.000 Bewilligungen, etwa 1.200 Rückforderungen) oder dem Saarland (17.505 Bewilligungen, rund 240 Rückforderungen) waren es prozentual noch weniger.

Die Beträge, die zu einem großen Teil unter 10.000 Euro lagen, wurden in aller Regel zurückgefordert, weil die Behörden den Nachweis für den damaligen sogenannten Liquiditätsengpass in jenen drei Monaten nicht erbracht sehen. Während man im überwiegenden Teil der Bundesländer die Gelegenheit zum Widerspruch erhält, mit dem eine Behörde zur erneuten Prüfung aufgefordert wird, ist zum Beispiel in Bayern, Sachsen-Anhalt oder Nordrhein-Westfalen nur die Klage vor dem Verwaltungsgericht zulässig.

Der Erfolg von Klagen geht ebenfalls auseinander: Von rund 1.200 Klageverfahren bei der NRW-Soforthilfe sind etwa 900 zugunsten der Kläger entschieden worden. Dagegen war in Bayern in den von 516 Klagen bereits abgeschlossenen Verfahren bislang keine erfolgreich. Der Freistaat konnte dafür in rund 16.700 Fällen nach jeweiliger Einzelfallprüfung einen Voll- oder Teilerlass gewähren. In anderen Ländern wurde dagegen bisher keine Zahlung erlassen.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sagte dem RND: „Grundsätzlich sollten wir Künstler in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aus dem Auge verlieren und helfen, wo wir können.“ Zwar sei das Bundeswirtschaftsministerium zuständig, „ich trete aber dafür ein, dass Investitionen in unsere Kultur nicht ausgespielt werden gegen soziale Fragen.“ Und: „Es ist auf jeden Fall im Interesse unserer Politik, dass es nicht zu sozialen Härten im kulturellen Raum kommt.“

Die Fraktionsvizevorsitzende der Linken, Janine Wissler, hält die großen Unterschiede in den verschiedenen Bundesländern für ungerecht. Noch viel ungerechter seien aber die Milliarden, „die sich große Konzerne aus Corona-Hilfen abgezweigt haben“, sagte sie dem RND. Hunderttausendfach hätten Firmen Kurzarbeitergeld vom Staat in Anspruch genommen, „während gleichzeitig Dividenden ausgeschüttet und Boni gezahlt wurden, die Unternehmen also offensichtlich nicht notleidend waren“, beklagte Wissler.