Das geplante Gesetz für schnellere Anschaffungen bei der Bundeswehr soll am 16. Juli vom Bundeskabinett verabschiedet werden und zahlreiche Maßnahmen dafür bündeln.
„Das zweite Beschleunigungsgesetz wird den juristischen Klageweg verkürzen“, sagte Annette Lehnigk-Emden, die Präsidentin des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), dessen Vorschläge in den Gesetzentwurf eingeflossen sind, dem „Tagesspiegel“.
„Wenn in erster Instanz geurteilt wird, dass unser Vergabeverfahren fair war, wird es künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben, wenn der unterlegene Hersteller in die zweite geht.“ Zudem sollen ihr zufolge einfachere und schnellere Vergaberegeln für den gesamten „Bundeswehrbedarf“ und nicht nur wie bisher für „Militärausrüstung“ gelten, man kaufe schließlich „auch zivile Güter, die strengeren Vergabekriterien unterliegen“.
Auch müssten künftig selbst kleinere Ausgaben nicht schon konkret im Haushalt eingeplant sein, bevor das Beschaffungsamt der Bundeswehr auf Firmen zugehen dürfe: „Künftig fällt diese Einschränkung weg“. Lehnigk-Emden wies darauf hin, dass schon mit den bisherigen Maßnahmen – einem ersten Gesetz, Erlassen des Ministeriums und der Halbierung interner Vorschriften von 160 auf 80 – „die Vergabeverfahren heute bis zu 30 Prozent kürzer dauern“. Nach Angaben des Amtes wurden im vergangenen Jahr insgesamt 12.142 Kaufverträge mit einem Gesamtvolumen von 36,7 Milliarden Euro neu geschlossen – durchschnittlich 33 am Tag.