Um Maßnahmen zum Schutz der vorgezogenen Bundestagswahl zu besprechen, hat sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Mittwoch mit Vertretern großer Social-Media-Plattformen und Digitalkonzerne getroffen.
Es kamen nach Angaben des Ministeriums Google (YouTube), Meta (Facebook und Instagram), Microsoft, Tiktok und Twitter/X. Im Mittelpunkt standen demnach „Maßnahmen gegen gezielte Desinformationskampagnen“, aber auch gegen sogenannte „Hasskriminalität“ wie etwa Morddrohungen sowie die Kennzeichnung politischer Werbung und durch KI erstellter oder manipulierter Inhalte wie Deep Fakes.
Wie die in den USA und in China beheimateten Konzerne auf den Forderungskatalog reagiert haben, teilte das Ministerium nicht mit. Eines der Probleme: Die Verpflichtung zur Transparenz bei politischer Werbung wird zwar durch die EU-Verordnung 2024/900 geregelt, die tritt aber vollständig erst zum 10. Oktober 2025 in Kraft.
Die Bundesregierung nimmt die Bedrohung durch ausländische Einflussnahme durch Desinformation nach eigenen Angaben sehr ernst. Der Schutz der Bundestagswahl vor hybriden Bedrohungen fremder Staaten sei von besonderer Bedeutung, um sichere und freie Wahlen zu gewährleisten, hieß es. „Beobachtungen im internationalen Umfeld zeigen, dass von einem grundsätzlichen Interesse zur möglichen illegitimen Beeinflussung von Wahlen durch fremde Staaten auszugehen ist, wobei derzeit Russland der auffälligste Akteur ist“, sagte die Innenministerin am Mittwoch.
Fremde Staaten, insbesondere Russland, verfügten über eine Vielzahl von Instrumenten und den Willen, Wahlen zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Dabei sei mit einer weiteren Intensivierung von Cyberattacken, und sogenannten „Hack and Leak“- und „Hack and Publish“-Operationen zu rechnen. Diese zielen darauf ab, die Bevölkerung zu verunsichern, die Wahlen zu beeinflussen oder bestimmte Kandidaten oder politische Akteure gezielt zu diskreditieren.
Mit künstlicher Intelligenz erstellte oder manipulierte Inhalte spielen nach Angaben des Ministeriums dabei eine große Rolle. So könnten echt wirkende Deepfake-Videos oder Audios erstellt werden, um Wähler zu täuschen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat mittlerweile eine Task Force eingerichtet sowie umfassende Hinweise zur Gefährdung der Bundestagswahl veröffentlicht. Im Juni 2024 hat zudem die im Bundesinnenministerium angesiedelte Zentrale Stelle zur Erkennung ausländischer Informationsmanipulation (ZEAM) ihre Arbeit aufgenommen. Die nimmt die Vorgehensweise, die Verbreitungswege, sowie die Mechanismen ausländischer Einflussnahme durch Informationsmanipulation in sozialen Netzwerken und im Internet in den Blick, um sie möglichst früh erkennen zu können.