In vielen Bundesländern werden die vorhandenen Mehrheiten in den Parlamenten voraussichtlich nicht für eine Lockerung der Schuldenbremse reichen. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Analyse der Dresdner Niederlassung des Ifo-Instituts hervor.
Die Schuldenbremse auf Länderebene können demnach nur Berlin, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und das Saarland per Gesetz mit einfachen Mehrheiten in den Landesparlamenten lockern. In den restlichen Bundesländern sind Verfassungsänderungen mit Zwei-Drittel-Mehrheiten notwendig. „Es ist keineswegs ausgemacht, dass in den Ländern Mehrheiten für eine Lockerung der Schuldenbremse zustande kommen“, sagte Joachim Ragnitz von der Ifo-Niederlassung Dresden.
Eine verfassungsändernde Mehrheit haben nur die Regierungsparteien in Schleswig-Holstein. Überall sonst muss die Regierung eine Verständigung mit den Oppositionsparteien herbeiführen. In Brandenburg wäre sogar die Zustimmung von mindestens einem AfD-Abgeordneten erforderlich.
„Angesichts dieser Konstellationen wird die Schuldenbremse für die Länder nicht so schnell aufgehoben werden. Vielerorts wird man wohl bestenfalls nach den nächsten Landtagswahlen verfassungsändernde Mehrheiten zustande bekommen“, so Ragnitz.
CDU/CSU und SPD haben sich in den laufenden Sondierungsverhandlungen darauf verständigt, das bislang geltende Verbot einer Schuldenaufnahme für die Länder zu lockern. Im Gespräch ist dabei eine Aufnahme von Schulden in Höhe von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.