Der Plan der schwarz-roten Koalition, Flüchtlingen bei den Asylbehörden und vor Gericht eine umfassende Beweislast für die Gründe ihrer Verfolgung aufzuerlegen, verstößt womöglich gegen europäisches und deutsches Recht. Das ist das Fazit eines ausführlichen Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das die Linksfraktion beantragt hat und über das die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.
Würden Behörden und Gerichte die „allgemeine Gefährdungslage in Zielstaaten“ nicht mehr von Amts wegen ermitteln, dann stünde das „nicht in Einklang mit EU-Recht“, heißt es in dem Gutachten. Auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Grundgesetz wäre es danach nicht vereinbar, Flüchtlingen den kompletten Nachweis der Risiken abzuverlangen, die ihnen beispielsweise bei Abschiebung drohten.
In dem Gutachten geht es um folgenden Satz im Koalitionsvertrag: „Aus dem Amtsermittlungsgrundsatz muss im Asylrecht der Beibringungsgrundsatz werden.“ Damit ist gemeint, dass Gerichte nicht mehr in eigener Initiative Beweise über mögliche Gefahren für Flüchtlinge erheben, sondern dass die Kläger selbst Zeugen benennen oder Dokumente vorlegen müssen. Das ginge deutlich über die bisherigen – durchaus weitreichenden – Mitwirkungspflichten hinaus, wonach Flüchtlinge den Gerichten und Behörden zwar über Ursachen und Umstände der Flucht, aber nicht über allgemeine Risikolagen im Land ihrer Herkunft Auskunft geben müssen.
Aus Sicht des Linken-Abgeordneten Aaron Valent wäre eine solche Reform „ein Frontalangriff auf die Menschenrechte“ – weil damit eine Hürde errichtet würde, die Flüchtlinge kaum überwinden könnten. Einen Gesetzentwurf gibt es zu dieser Frage noch nicht, laut Bundesregierung ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen.