EU lockert Gentechnik-Regeln

EU lockert Gentechnik-Regeln

Die Vorschriften für genveränderte Lebensmittel werden in der EU gelockert. Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments in der Nacht zu Donnerstag in Brüssel.

Ziel der neuen Regelung für den Einsatz neuer Genomtechniken (NGT) sei es, die Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Lebensmittelsektors zu verbessern und gleichzeitig die Lebensmittelsicherheit zu erhöhen sowie Abhängigkeiten zu verringern, hieß es in einer Mitteilung. Die Regelung solle zudem den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt gewährleisten und zu den Nachhaltigkeitszielen der EU beitragen.

Das vorläufige Abkommen sieht einen vereinfachten Prozess für NGT-Pflanzen vor, die teilweise konventionellen Pflanzen gleichgestellt werden. Der dänische Landwirtschaftsminister Jacob Jensen, erklärte, dass neue genomische Techniken helfen könnten, widerstandsfähigere Pflanzen zu entwickeln, die weniger Düngemittel oder Pestizide benötigen. „Unsere Landwirte und der Agrar- und Lebensmittelsektor werden besser für Innovationen gerüstet sein und weiterhin gesunde und sichere Lebensmittel für unsere Bürger produzieren können“, sagte er.

Die Vereinbarung unterscheidet zwischen zwei Kategorien von NGT-Pflanzen. Pflanzen der Kategorie 1 sind konventionellen Pflanzen gleichgestellt und müssen nicht gekennzeichnet werden, mit Ausnahme von Saatgut. Pflanzen der Kategorie 2, die komplexere genetische Modifikationen aufweisen, unterliegen aber weiterhin den bestehenden GVO-Vorschriften, einschließlich einer Kennzeichnungspflicht. Mitgliedstaaten können den Anbau von NGT-2-Pflanzen auf ihrem Gebiet ablehnen.