Bundestag beschließt Verfassungsänderung für Schuldenpaket

Bundestag beschließt Verfassungsänderung für Schuldenpaket

Der Bundestag hat grünes Licht für das schwarz-rote Schuldenpaket gegeben. In namentlicher Abstimmung kamen die Grundgesetzänderungen für eine Lockerung der Schuldenbremse sowie ein Infrastruktur-Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro am Dienstag auf die nötige Zweidrittelmehrheit.

Konkret stimmten am Dienstag 513 Abgeordnete für die Pläne, 207 dagegen, es gab keine Enthaltungen. Grundlage der Beschlüsse sind die Sondierungsergebnisse von Union und SPD sowie weitere Vereinbarungen mit den Grünen, die drei Fraktionen haben zusammen 520 Abgeordnete im 20. Deutschen Bundestag.

Laut Beschluss sollen die Ausgaben für Verteidigung und weitere sicherheitspolitische Ausgaben ab einer Höhe von einem Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts künftig nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden. Dabei geht es auch um Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die „Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“. Im ursprünglichen Entwurf von SPD und Union war die Ausnahme nur für Verteidigungsausgaben geplant.

Darüber hinaus soll im Grundgesetz die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro ermöglicht werden. Die entsprechenden Kredite sollen ebenfalls von der Schuldenregel ausgenommen werden. Hier hatten die Grünen durchgesetzt, dass die Zweckbestimmung der Mittel von „für Investitionen in die Infrastruktur“ auf „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ geändert wurde.

100 Milliarden Euro sollen den Ländern für Investitionen zur Verfügung gestellt werden und weitere 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds fließen. Die Laufzeit des Sondervermögens beträgt zwölf Jahre. Die Zusätzlichkeit des Sondervermögens soll unterdessen gewährleistet werden, indem zunächst eine „angemessene Investitionsquote“ im regulären Bundeshaushalt erreicht wird.

Nach dem Beschluss des Bundestags muss noch der Bundesrat am Freitag zustimmen. Nachdem CSU und Freie Wähler am Montag im Streit um das Schuldenpaket eine Einigung erzielt hatten, gilt auch in der Länderkammer eine Mehrheit als sicher.