Bund und Länder haben sich bisher nicht auf einen Mechanismus einigen können, wie finanzielle Auswirkungen von Gesetzen zukünftig kompensiert werden sollen. Das geht aus dem Ergebnisbericht der zuständigen Arbeitsgruppe von Bund und Ländern hervor, über den das „Handelsblatt“ (Freitagausgabe) berichtet. Demnach liegen die Positionen noch weit auseinander.
„Im Zuge der Beratungen haben Bund und Länder zwei unterschiedliche Lösungskonzepte vorgelegt“, heißt es in dem Papier. Die Arbeitsgruppe soll einen Mechanismus finden für den Grundsatz „Wer bestellt, der bezahlt“, Experten sprechen von „Veranlassungskonnexität“. Wenn der Bund also Gesetze beschließt, die bei Ländern und Kommunen zu Ausgaben führen, soll er sie kompensieren.
Der Vorschlag der Länder lautet in dem Papier: „Der Bund soll zusichern, bei Gesetzesvorhaben, die in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten mit Kostenfolgen für Länder und Kommunen von mehr als 250 Millionen Euro beziehungsweise 100 Millionen Euro jährlich verbunden sind, eine Kompensation zu leisten.“ Diese solle über einen höheren Anteil der Länder an der Umsatzsteuer gewährt und dynamisch ausgestaltet werden. Die Länder wollen auch bei „Steuergesetzen“ eine Kompensation, also bei Steuersenkungen vom Bund entschädigt werden.
Der Bund lehnt dieses Modell ab. Er hat in der Arbeitsgruppe vorgeschlagen, die Finanzlage der unterschiedlichen Ebenen immer wieder zu prüfen und dann die Verteilung der Umsatzsteuer entsprechend anzupassen. „Danach werden nicht einzelne Gesetze, sondern alle notwendigen Ausgaben und laufenden Einnahmen des Bundes, der Länder (inklusive ihrer Kommunen) in einer gesamtheitlichen Betrachtung erfasst“, heißt es im Papier. Über einen Ausgleich bei der Umsatzsteuer werde dann „insgesamt faire Lastenverteilung erreicht“.



